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   VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460   

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https://dejure.org/2017,3824
VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460 (https://dejure.org/2017,3824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2460 (https://dejure.org/2017,3824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 (https://dejure.org/2017,3824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4, § 166
    Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Obdachlosenunterbringung; Befürchtung einer weiteren Verschlechterung des psychopathologischen Krankheitsbilds; Eilbedürftigkeit eines Eingreifens der örtlichen Sicherheitsbehörde

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 166
    Obdachlosenunterbringung; Vorrang der Selbsthilfe; Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Nachschieben "aufgesparter" Gründe im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 Abs. 1
    Vorläufige Obdachlosenunterbringung; Befürchtung einer weiteren Verschlechterung des psychopathologischen Krankheitsbilds; Eilbedürftigkeit eines Eingreifens der örtlichen Sicherheitsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 21 B 2399/03

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur einer verfügten Entbindung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
    Daher ist der Beschwerdeführer nicht gehindert, neue Gründe vorzutragen und neue Beweismittel vorzulegen, selbst wenn ihm diese bereits früher bekannt waren bzw. zur Verfügung standen oder sogar von ihm erst nachträglich geschaffen wurden (vgl. OVG NRW, B.v. 26.3.2004 - 21 B 2399/03 - juris Rn. 23; Jeromin in Gärditz, VwGO, 2013, § 146 Rn. 34; Happ in Eyermann, VwGO, § 146 Rn. 29; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 42; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch u.a., VwGO, § 146 Fn. 138; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 83; Käß, BayVBl 2009, 677/680 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
    Der vom Bevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, wonach es dem (Beschleunigungs-)Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO zuwiderlaufe, wenn das Beschwerdegericht die für das Beschwerdeverfahren "aufgesparten" Gründe erstmals prüfe (so VGH BW, B.v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; NdsOVG, B.v. 20.7.2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; offen OVG LSA, B.v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), kann nicht gefolgt werden.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
    Der vom Bevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, wonach es dem (Beschleunigungs-)Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO zuwiderlaufe, wenn das Beschwerdegericht die für das Beschwerdeverfahren "aufgesparten" Gründe erstmals prüfe (so VGH BW, B.v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; NdsOVG, B.v. 20.7.2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; offen OVG LSA, B.v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), kann nicht gefolgt werden.
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 15 CS 16.1106

    Kein Drittschutz aus der Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
    Es genügt, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 15 CS 16.1106 - juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146 Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460
    Der vom Bevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, wonach es dem (Beschleunigungs-)Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO zuwiderlaufe, wenn das Beschwerdegericht die für das Beschwerdeverfahren "aufgesparten" Gründe erstmals prüfe (so VGH BW, B.v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; NdsOVG, B.v. 20.7.2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; offen OVG LSA, B.v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), kann nicht gefolgt werden.
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575

    Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung

    Bezeichnenderweise wird auch in der vom Bevollmächtigten der Antragstellerin im Parallelverfahren Az. 4 CE 16.2460 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung über ein am 2. Dezember 2016 geführtes Telefongespräch mit den Großeltern der Antragstellerin lediglich deren Weigerung erwähnt, die Lebensgefährtin mit in ihr Haus aufzunehmen.
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227

    Widerruf der gemeindlichen Bestätigung eines Feuerwehrkommandanten -

    Die von der Antragsgegnerin hierzu beschriebenen Vorfälle, auf die sie sich auch erstmals in der Beschwerdebegründung berufen durfte (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2460 - juris Rn. 6 m.w.N.), betreffen keine Rechtsverstöße, sondern deuten allenfalls auf persönliche Konflikte zwischen dem Antragsteller und Angehörigen der Gemeindeverwaltung hin.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Dabei mag dahinstehen, ob der Beschwerdevortrag bereits nicht berücksichtigt werden kann, weil mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, von den Antragstellern aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben müssen (so Nds. OVG, Beschlüsse vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5 m. w. N., sowie vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris Rn. 15; offen lassend: OVG LSA, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; ablehnend: BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 -, juris Rn. 6; zum Phänomen der sog. "Trittbrettfahrer" siehe auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 49 ff., u.a. unter Hinweis darauf, dass dieser Missstand bereits vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht getadelt worden sei).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18

    Zulassung zum Studium; Humanmedizin 1. Fachsemester; Schwundquote;

    Dabei mag dahinstehen, ob der Beschwerdevortrag bereits nicht berücksichtigt werden kann, weil mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, von den Antragstellern aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben müssen (so Nds. OVG, Beschlüsse vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5 m. w. N., sowie vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 -, juris Rn. 15; offen lassend: OVG LSA, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; ablehnend: BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2460 -, juris Rn. 6; zum Phänomen der sog. "Trittbrettfahrer" siehe auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 49 ff., u.a. unter Hinweis darauf, dass dieser Missstand bereits vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht getadelt worden sei).
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